Jetzt wird Weiterbildung auch steuerlich besser gestellt. Jedenfalls nach einem neuen Gerichtsurteil (OFD Rheinland, Verfügung v. 28.7.2009, S 2332-1014-St 212). Bisher galt: Wurde die Erstattung von privat finanzierter Weiterbildung einem Mitarbeiter von seinem Unternehmen erstattet, galt das steuerrechtlich als Lohnzahlung. (Alles lesen…)

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