Remchingen/Karlsruhe, 25. Januar 2009
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die persolog GmbH die Rechte an den Markennamen DISG® und DISG-Training® an die Inscape Publishing, Inc. übertragen muss. Gegenstand des Rechtsstreits waren allein die beiden Markennamen. Modelle, Produkte und Seminarinhalte der persolog GmbH bleiben hiervon unberührt. Aus dem Urteil lassen sich keine direkten Konsequenzen für persolog Trainer ableiten. (Alles lesen…)



